Erwerb von Todes wegen

Erwerb von Todes wegen
Begriff nach § 3 ErbStG: (1) Der Erwerb durch  Erbfall, Erbersatzanspruch,  Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilanspruchs; (2) der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall; (3) die sonstigen Erwerbe, auf die die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften Anwendung finden; (4) der Erwerb von Vermögensvorteilen, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tod des Erblassers unmittelbar gemacht wird ( Lebensversicherungen).
- Steuerliche Behandlung:  Erbschaftsteuer,  einmalige Vermögensanfälle.

Lexikon der Economics. 2013.

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